Privatleasing kann eine gute Alternative zum Kauf sein. Man muss nicht wie beim Neuwagenkauf direkt mehrere Tausend Euro aufbringen, fährt aber dennoch ein aktuelles Modell und macht sich keine Gedanken über Wertverlust oder den späteren Verkauf. Auch das Risiko teurer Reparaturen ist – verglichen mit einem älteren Fahrzeug – deutlich geringer. Natürlich gibt es auch beim Leasing nicht nur positive Aspekte – auch über die möglichen Nachteile sollte man sich im Klaren sein, wenn man über den Abschluss eines privaten Leasingvertrags nachdenkt.

Vor- und Nachteile beim Privatleasing

Vorteile:
- Ausgaben sind planbar
- Schont die Liquidität, nur geringes Eigenkapital nötig
- Pflege, Wartung und Reparatur hält sich beim neuen Pkw in Grenzen
- Stets aktuelles Modell mit neuesten Sicherheits- und Umweltstandards
- Wertverlust oder späterer Verkauf spielt keine Rolle (zumindest beim Kilometerleasing)
- Nutzung aller Vorteile der Herstellergarantie (bzw. Sachmängelhaftung des Händlers)
Nachteile:
- Monatliche Raten schaffen keinen Eigentum
- Keine baulichen Veränderungen erlaubt
- Leasingvertrag nicht vorzeitig kündbar
- Vollkaskoversicherung verpflichtend
- Inspektionstermine sind einzuhalten
- Wartung und Inspektion nur in vorgeschriebenen Markenwerkstätten
- Keine steuerlichen Vorteile wie beim Firmenleasing
- Schäden bei Rückgabe werden in Rechnung gestellt

Zusätzliche Kosten beim Privatleasing

Der wichtigste Faktor, den potenzielle Leasingkunden im Blick haben sollten, sind die Gesamtkosten – denn die gehen über die reinen Monatsraten hinaus. Das Fahrzeug muss während der Vertragslaufzeit gepflegt und gewartet werden. Diese regelmäßigen Termine müssen in vorgeschriebenen Markenwerkstätten durchgeführt werden, die teurer sind als freie Werkstätten. Einkalkuliert werden sollten auch einmalige Sonderzahlungen, Überführungskosten sowie Kosten für Zulassung und Kfz-Kennzeichen. Wer ein Kilometerleasing abgeschlossen hat, muss am Ende noch mit einer Nachzahlung rechnen, wenn die festgelegte Laufleistung überschritten wurde. Bei einem Restwertvertrag trägt der Leasingnehmer das Risiko des unsicheren Restwerts: Ist der vom einem Gutachter bei Abgabe des Autos geschätzte Restwert niedriger als bei Vertragsabschluss festgelegt, muss der Leasingnehmer die Differenz zahlen. Damit der Restwert möglichst hoch geschätzt wird, lassen viele Leasingnehmer das Auto vor Abgabe durch einen Fahrzeugaufbereiter behandeln. Auch dafür sind entsprechende Kosten einzukalkulieren.
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Voraussetzungen für private Leasingnehmer

Beim Autokauf ist der Käufer Eigentümer des Autos, sobald dieser den geforderten Betrag gezahlt hat. Beim Leasing ist das anders: Das Auto bleibt Eigentum des Leasinggebers – der Leasingnehmer erhält durch den Vertrag lediglich das Nutzungsrecht. Der Leasinggeber trägt daher während der gesamten Laufzeit des Leasingvertrags das Risiko eines Zahlungsausfalls. Um das Risiko möglichst gering zu halten, müssen vom Leasingnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wenn es zum Vertragsabschluss kommen soll. In der Regel handelt es sich um folgende Bedingungen:
- Mindestalter von 18 Jahren
- Wohnsitz in Deutschland
- Positive Schufa/einwandfreie Bonität*
- Regelmäßiges Einkommen
- Ein bestehendes (ungekündigtes) Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss

*Leasingverträge können auch bei einem negativen Schufa-Eintrag zustande kommen. Der Leasinggeber fordert dann in den meisten Fällen eine andere Sicherheit, oftmals sind die Raten dann einfach höher.

Gebrauchtwagen-Leasing für Privatpersonen

Entscheiden sich Privatpersonen für ein Fahrzeug auf Zeit, ist es meist ein Neuwagen. Doch es ist auch möglich, ein älteres Modell zu leasen. Dabei muss ein Gebrauchtwagen nicht zwingend eine alte Möhre sein, auch junge Gebrauchte mit geringen Laufleistungen werden hier berücksichtigt. Für das Gebrauchtwagen-Leasing sprechen die niedrigen Raten, die auf den geringeren Wertverlust zurückzuführen sind. Wer also nicht das neueste Modell benötigt, für den kann diese Option interessant sein. Jedoch ist das höhere Risiko von unkalkulierbaren Wartungs- und Reparaturkosten nicht zu unterschätzen. Abhängig vom Zustand des Gebrauchtfahrzeuges kann sich so ein günstiges Modell schnell zu einer Kostenfalle entwickeln.

Gute Angebote für Privatleasing finden

Neben vielen Autohäusern finden sich auch im Internet zahlreiche Anbieter, bei denen private Leasingnehmer fündig werden. Auf der Suche nach dem besten Angebot lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen und diese zu vergleichen – auch mithilfe von Vergleichsportalen im Internet. Unser Tipp: Einige Internet-Anbieter haben sich auf Leasing-Schnäppchen spezialisiert. Zwar bieten diese häufig lediglich vorkonfigurierte Modelle an, preislich sind diese Angebote jedoch oftmals konkurrenzlos.
Gute Angebote anhand des Leasingfaktor finden

Privatleasingvertrag kündigen

Privatleasing: Symbolbild - Leasingvertrag
Vorzeitig aus einem Leasingvertrag zu kommen ist nicht vorgesehen und deshalb meist kompliziert.
Nach Abschluss eines Leasingvertrags haben Privatpersonen ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. In dieser Zeit kann der Leasingvertrag gekündigt werden. Ist diese Zeitspanne abgelaufen, wird es sehr schwer, wieder aus einem Leasingvertrag herauszukommen. Da reichen finanzielle Gründe wie beispielsweise der Verlust des Arbeitsplatzes nicht aus. Auch rechtfertigen Mängel am Fahrzeug ebenfalls keinen Rücktritt vom Leasingvertrag. Warum das so ist? Leasingverträge laufen über vereinbarte Laufzeiten. Innerhalb dieser zahlt der Leasingnehmer eine monatliche Rate, in der der Wertverlust einkalkuliert ist. Wird der Vertrag vorher gekündigt, würde der Leasinggeber auf seinen Kosten sitzen bleiben. Deshalb sind vorzeitige Kündigungen grundsätzlich nicht möglich und überhaupt nicht vorgesehen. Doch auch hier gibt es Ausnahmefälle. Beispielsweise wenn das Auto gestohlen wurde oder ein Totalschaden vorliegt. Aufgrund des Ausfalls für den Leasinggeber sind in solchen Fällen jedoch meist hohe Schadensersatz- oder Ausgleichszahlungen zu verrichten.
Wer den Leasingvertrag nicht mehr zahlen kann, kann versuchen seinen Vertrag an einen anderen Leasingnehmer abzugeben. Dieser übernimmt dann alle Verpflichtungen, zahlt die Raten und fährt das Auto. Allerdings muss der Händler oder die Bank diesem Wechsel zustimmen. Nicht selten werden dann Gebühren für die Prüfung des neuen Leasingnehmers sowie die Umschreibung des alten Vertrages verlangt. Einen Vertrag fristlos kündigen kann jedoch der Leasinggeber. Kommt es zum Zahlungsverzug von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten, muss der Leasinggeber dem Verbraucher eine zweiwöchige Frist gewähren um die Rückstände zu zahlen. Wird dem nicht nachgekommen, kann er den Leasingvertrag kündigen.

Fazit

von

Adele Moser
Wer ein neues Auto fahren und dieses in regelmäßigen Abständen wechseln will, ohne gleich hohe Summen dafür auszugeben oder sich um den Verkauf zu kümmern, für den kann sich Privatleasing lohnen. Damit sich dies nicht zu einer Kostenfalle entwickelt, sollte man sich vorher ausreichend informieren und anschließend Angebote vergleichen.