Der grundlegende Unterschied zwischen Restwertleasing und Kilometerleasing ist schnell erklärt. Beim Restwertleasing wird zu Beginn des Vertrages ein Fahrzeugwert kalkuliert, den der Pkw bei der Rückgabe haben soll. In diese Berechnung fließen auch der technische Zustand sowie die prognostizierte Situation auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Beim Kilometerleasing wird lediglich vereinbart, wie viele Kilometer während der Mietzeit gefahren werden dürfen.

Kilometerleasing: Laufleistung ist entscheidend

Die häufigste Leasingvariante ist der Vertrag mit Kilometerabrechnung. Hierbei wird direkt am Anfang eine bestimmte Laufleistung vereinbart, die in der Leasingzeit gefahren werden darf. Wird am Ende der Vertragszeit festgestellt, dass zu viele Kilometer zurückgelegt wurden, müssen die Mehrkilometer nachgezahlt werden. Wurde weniger gefahren, erhält man eine Rückzahlung für die Minderkilometer. Was ein zu viel oder zu wenig gefahrener Kilometer kostet, wird vertraglich festgehalten. Die Beiträge unterscheiden sich jedoch: Pluskilometer sind meist teurer als die rückerstatteten Kilometer. Teilweise ist die Berechnung der Mehr- und Minderkilometer sehr unfair. Bei Vertragsabschluss sollte man auf das Verhältnis achten.
Für den Leasingnehmer birgt das Kilometerleasing geringe Risiken, da er die vereinbarte Fahrleistung kennt und bestimmen kann, ob weitere Mehrkilometer hinzukommen. Oftmals enthalten die Verträge eine Toleranz bei Abweichungen. In der Regel sind das 1500 bis 2500 kostenfreie Kilometer, die man unter- beziehungsweise überschreiten kann. Unsere Empfehlung: Falls Sie unerwartet eine längere Strecke fahren müssen und damit deutlich mehr Kilometer anfallen als vertraglich festgelegt wurden, sollten Sie prüfen, ob Sie eventuell mit einem günstigen Mietwagen besser fahren. Grundsätzlich ist das Kilometerleasing zurecht die meistgewählte, weil überschaubarste Leasing-Variante bei Fahrzeugen. Wer von der festgelegten Laufleistung möglichst wenig abweicht, hat am Ende keine Probleme. Das Fahrzeug darf jedoch lediglich die üblichen Gebrauchsspuren aufweisen. Gibt es große Kratzer oder überdurchschnittliche Abnutzungen, könnte man belangt werden. Wer aber pfleglich mit seinem Pkw umgeht, hat nichts zu befürchten.
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Restwertleasing: Risiken inklusive

Wie leasen Sie richtig?
Beim Restwertleasing wird keine Kilometerzahl festgelegt, sondern ein Preis, den das Fahrzeug bei Vertragsende noch wert sein soll.
Die zweite Möglichkeit ist das Restwertleasing. Bei dieser Variante wird vor Vertragsschluss geschätzt, wie viel der Pkw nach der Laufzeit noch wert ist. Bei der Rückgabe des Autos ermittelt ein Gutachter dann den Wert. Und auch hier bekommt der Leasingnehmer Geld zurück, wenn der Wert höher ist als vertraglich vereinbart. Dies geschieht jedoch in den seltensten Fällen. Meist schätzt der Gutachter den Restwert geringer als die vertraglich vereinbarte Summe und die Differenz wird als Nachzahlung fällig. Dies ist das Restwertrisiko. Verglichen mit dem Kilometerleasing beinhaltet das Restwertleasing deshalb unvorhersehbare Risiken. Die Marktlage kann sich während der Leasingdauer durch Imageverlust eines Herstellers, Fahrverbote, politische Entscheidungen oder anderen Faktoren ändern und dadurch den kalkulierten Restwert beeinflussen. Ein aktuelles Beispiel dafür ist der Abgasskandal. Durch die Dieselkrise schwindet das Vertrauen in Fahrzeuge mit diesem Antrieb, die Verkaufszahlen von Selbstzündern gehen zurück. Auch potenzielle Fahrverbote in Innenstädten tragen dazu bei. Wenn diese Fahrzeuge dann keiner mehr möchte, blüht den Leasingnehmern mit Restwert-Leasing aufgrund der sinkenden Preise für Diesel-Gebrauchtwagen dann die böse Überraschung am Ende. Aufgrund dieser Art der Kalkulation des Vertrages ist das Restwertleasing weniger beliebt.
Mit Vorsicht zu genießen sind auch die Restwert-Leasingverträge mit Andienungsrecht. Diese sind zwar selten, bieten dem Kunden jedoch keine Vorteile und sollte daher nicht gewählt werden. Beim Leasingvertrag mit Andienungsrecht hat man die Option, das Auto nach Vertragsende zum vereinbarten Restwert zu kaufen. Bezahlt werden muss der beim Vertragsabschluss festgelegte Restwert, auch wenn dieser über dem Verkehrswert liegt. Ein Recht zum Kauf des geleasten Fahrzeuges hat der Leasingnehmer aber nicht. Der Leasinggeber entscheidet, ob er das Fahrzeug zum Kauf anbietet oder nicht.
Zu berücksichtigen ist beim Restwert-Leasing auch der Zustand des Fahrzeuges. Hier streiten sich Kunde und Händler bisweilen darüber, was normale Abnutzung und was übermäßiger Gebrauch ist. Kleinere Dellen, Schrammen oder Kratzer im Lack gelten als normale Gebrauchsspuren – auch wenn der Händler dies anders sieht. Bei größeren Beulen wird es allerdings kritisch. Wenn das geleaste Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wurde, verliert es dadurch an Wert. Auch für diese Wertminderung darf der Händler von Ihnen einen Ausgleich verlangen. Die Reparaturkosten muss er allerdings selbst tragen. Bei Leasingfahrzeugen sorgt hierfür in der Regel allerdings ohnehin die obligatorische Vollkaskoversicherung. Die Vorteile beim Restwertleasing sind eher übersichtlich. Niedrige Raten bei einem hohen Restwert gehören zum Beispiel dazu. Für den Fall, dass sich der Markt für das betreffende Fahrzeug günstig entwickelt, fällt dann auch kein Restwertausgleich an. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Sie so viele Kilometer fahren können, wie Sie wollen.

Vor- und Nachteile im Überblick

Was Sie beim Leasing grundsätzlich beachten sollten

Wenn Sie mit einem geleasten Fahrzeug in einen Unfall verwickelt werden, kommt entweder die Haftpflichtversicherung des Gegners oder die eigene Vollkaskoversicherung für die Reparatur auf. Da der Wagen durch den Unfall aber auch an Wert verliert, haben Sie ein Problem. Denn der Wert des Wagens nach einer Reparatur liegt in der Regel unter dem vertraglich vereinbarten Restwert. Unter Umständen müssen Sie die Differenz zahlen. Da diese Summe oft recht hoch ist, kann eine sogenannte Gap-Versicherung sinnvoll sein. Diese zahlt diesen Abstand (englisch "gap") zwischen vertraglich festgelegtem Restwert und dem tatsächlichen Wert des Wagens nach einem Unfall. Beachten Sie auch, dass kurze Laufzeiten bei einem Leasingvertrag grundsätzlich günstiger sind. Bei längeren Laufzeiten von beispielsweise 60 Monaten oder mehr sollten Sie darauf achten, dass eine vorzeitige Kündigung vertraglich zulässig ist. Leider ist dies meist nur bei einem Totalschaden oder Diebstahl des Fahrzeugs möglich. Unter Umständen lässt sich die Leasing-Firma aber darauf ein, dass eine andere Person Ihren Vertrag übernimmt (Leasingübernahme). Im Internet gibt es bereits mehrere Tauschbörsen für solche Fälle (z.B. auto-leasing-boerse.de, leaseshare.de oder leasingmarkt.de).


Vorsicht vor versteckten Kosten

Grundsätzlich sollte bedacht werden, dass beim Leasing nahezu immer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden muss. Diese ist teurer als die Beiträge einer Teilkaskoversicherung. Zudem ist der Leasingnehmer während der Laufzeit für die Pflege sowie Wartung und auch gegebenenfalls für Reparaturen an seinem Auto verantwortlich, für die er stets eine Vertragswerkstatt aufsuchen muss. Dort sind die Rechnungen höher als bei freien Werkstätten. Eine Wahl hat der Leasingnehmer aber nicht – er ist meist verpflichtet eine Vertragswerkstatt oder einen vorab benannten Kooperationsbetrieb aufzusuchen. Solche Werkstattbindungen sind häufig Bestandteil des Leasingvertrages.
Überlegenswert ist dann das Full-Service-Leasing, verkürzt auch Full-Service oder auch All-Inklusive-Leasing genannt. Mit diesem Angebot werden alle während der Nutzung des Autos verbundenen Kosten in die Leasingrate mit eingerechnet. Die monatliche Rate erhöht sich zwar dadurch, aber alle Rechnungen für Wartung- und Verschleißarbeiten sind damit abgedeckt. An spezielle Werkstätten ist der Kunde jedoch auch beim Full-Service-Leasing gebunden. Ob sich dieser All-Inklusive-Service lohnt lässt sich allerdings vorher nicht voraussehen. Auch unterscheiden sich die einzelnen Angebote, so dass man genau lesen sollte, was inkludiert ist und was nicht. Was jedoch immer selbst beglichen werden muss, sind Beschädigungen am geleasten Auto, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind. Und auch Strafzettel sind stets aus eigener Tasche zu zahlen.