Immer ein neuwertiges und aktuelles Auto fahren und dabei dank niedriger Raten finanziell flexibel bleiben – das macht Leasing auch für Privatpersonen interessant. Leasen ist praktisch, da der Autofahrer nur für die Nutzung des Wagens zahlt, keine große Anschaffungsinvestition tätigt, den Wertverlust nicht trägt und am Ende der Laufzeit in ein neues Modell umsteigt. Man fährt immer einen jungen Wagen, dessen Reparatur weitgehend auf Garantie oder Kulanz geht. Bequem ist auch, dass man sich nicht um den Verkauf des Gebrauchten kümmern muss.

So funktioniert Leasing

Der Begriff Leasing kommt vom englischen "to lease" (mieten, pachten) und bedeutet, dass man als Leasingnehmer mit dem Leasinggeber einen Vertrag über die Nutzung eines Gegenstandes für einen bestimmten Zeitraum abschließt. Während der Vertragslaufzeit darf man den Gegenstand – beim Auto-Leasing also das Fahrzeug – nutzen, ist aber nicht der Eigentümer. Im Gegenzug wird monatlich eine vereinbarte Rate inklusive Zinsen und Gebühren an den Leasinggeber bezahlt. Wer zu Beginn eine Anzahlung leistet, senkt dadurch die monatlichen Raten. Weil man Nutzer des Autos ist, liegt die Wartung, Pflege und gegebenenfalls Reparatur in der eigenen Verantwortung. Zu welcher Werkstatt der Fahrzeughalter darf, kann der Leasingnehmer vorschreiben, auch dürfen nur Originalersatzteile bei Reparaturen genutzt werden. In der Regel muss der Leasingnehmer eine Vollkaskoversicherung abschließen. Nach Ablauf der vereinbarten Leasinglaufzeit geht der Pkw nicht in den eigenen Besitz über, sondern wird der Leasinggesellschaft zurückgegeben. Einige Leasingverträge bieten eine Kaufoption an, also das Recht, das Auto am Ende der Laufzeit zu einem bestimmten Preis zu kaufen und damit behalten zu dürfen.
Viele Jahre galt Leasing vor allem bei Dienstwagen von Unternehmen als beliebte Beschaffungsalternative zum Kredit oder Kauf. Inzwischen leasen jedoch immer mehr Privatpersonen ein Auto. Moderate Monatsraten und kurze Laufzeiten machen Leasing auch für private Leasingnehmer attraktiv, die allerdings nicht von steuerlichen Vorteilen profitieren können wie beispielsweise Geschäftskunden. Besonders bei hochpreisigen technischen Produkten, die altern und an Wert verlieren, kann das leasen betriebswirtschaftlich lohnenswerter als der Kauf oder eine Finanzierung sein. Das bedeutet: Je teurer das Fahrzeug, desto eher lohnt es sich zu leasen. Leasing bringt teure Neuwagenpreise auf ein leistbares Level und öffnet vielen Menschen so die Tür zum eigenen (Neu-)Wagen. Da es von Anbieter zu Anbieter erhebliche Unterschiede gibt, ist es sinnvoll, sich mehrere Angebote einzuholen und diese mit den eigenen Bedürfnissen und Anforderungen zu vergleichen.

Kilometerleasing oder Restwertleasing?

Grundsätzlich ist zwischen zwei Varianten zu unterscheiden: dem Kilometer- sowie dem Restwertleasing. Beim Kilometerleasing wird bereits bei der Unterzeichnung des Leasingvertrags eine Obergrenze von gefahrenen Kilometern festgelegt. Wird bei der Rückgabe des Autos eine höhere Fahrleistung festgestellt, sind die Mehrkilometer nachzuzahlen. Bei einer geringeren Laufleistung werden die Minderkilometer erstattet. So weiß der Kunde, welche zusätzlichen Kosten ihn am Ende erwarten. Die meisten Verträge enthalten eine gewisse Toleranz bei Abweichungen. Diese beträgt in der Regel 2500 Kilometer und gilt für Mehr- sowie auch Minderkilometer. Das heißt, dass Überschreitung in diesem Rahmen keine zusätzlichen Kosten für den Kunden bedeutet. Der Vorteil des Kilometerleasings für gewerbliche sowie auch für private Kunden ist, dass es kein großes Kostenrisiko bereithält.

Beim Restwertleasing wird nicht festgehalten, wie viele Kilometer gefahren werden, sondern bereits zu Beginn der Vertragslaufzeit der Wert festgelegt, den der Pkw bei der Rückgabe noch haben soll. Je höher dieser Restwert, desto niedriger die monatlichen Raten. Bei der Rückgabe des Autos ermittelt ein Gutachter dann den Wert. Und auch hier bekommt der Leasingnehmer Geld zurück, wenn der Wert höher ist als vertraglich vereinbart. Dies geschieht jedoch in den seltensten Fällen. Meist schätzt der Gutachter den Restwert geringer als die vertraglich vereinbarte Summe und die Differenz wird als Nachzahlung fällig. Dies ist das Restwertrisiko. Verglichen mit dem Kilometerleasing beinhaltet das Restwertleasing aber unvorhersehbare Risiken. Denn die Marktlage während der Leasingdauer kann sich durch Imageverlust eines Herstellers, Fahrverbote, politische Entscheidungen oder zahlreiche andere Faktoren ändern und dadurch den kalkulierten Restwert beeinflussen.

Häufige Fragen zum Leasing

Kann ich als Student ein Auto leasen?

Da Studenten meist keine hohen Anzahlungen oder Schlussraten zahlen können, ist das Autoleasing eine gute Alternative zum Kauf eines Pkws. In den meisten Fällen wird jedoch eine finanzielle Sicherheit verlangt. Schließlich geht der Leasinggeber durch die Anschaffung eines Autos ein finanzielles Risiko ein, und Studenten verdienen weniger oder unregelmäßig Geld und können nicht immer eine ausreichende Bonität nachweisen. So benötigt die Bank ein pfändbares Einkommen, zu diesem zählen weder Kindergeld, BAföG noch Unterhalt. Deshalb bürgen bei Studenten oftmals die Eltern oder schließen den Vertrag direkt selbst ab. Weitere Möglichkeiten sind, einen Bürgen mit ausreichend Einkommen anzugeben oder einen zweiten Kreditnehmer in den Vertrag aufzunehmen.

Kann ich ein Auto leasen ohne Anzahlung?

Eine Anzahlung dient nicht nur zur Absicherung des Leasinggebers, sondern auch zur Minderung der monatlichen Raten. Prinzipiell ist es möglich einen Pkw ohne Anzahlung zu leasen, jedoch beinhaltet diese Variante einige Nachteile. So steigen die monatlichen Leasingraten, weil die fehlende Anzahlung darauf umgelegt wird. Läuft der Leasingvertrag beispielsweise über 36 Monate und beinhaltet eine Anzahlung von 7000 Euro, so wird diese bei einem Vertrag ohne Anzahlung in 36 Teile aufgeteilt und dann auf die monatliche Rate umgelegt. Diese erhöht sich dann um 194,45 Euro. Der Vorteil eines Leasingvertrages ohne Anzahlung ist, dass man kein Startkapital benötigt um die meist höhere Anzahlung leisten zu können.

Empfiehlt sich Leasing auch für junge Fahrer?

Viele junge Fahrer verfügen noch nicht über ein regelmäßiges oder hohes Einkommen, da sie sich in der Ausbildung oder im Studium befinden. Wer dennoch ein sicheres und neues Auto möchte, sein Budget aber nicht überstrapazieren will, kann einen geleasten Pkw wählen. Da es ausreichend Leasing-Angebote mit niedrigen Raten gibt, können auch junge Fahrer einen Neuwagen mit moderater monatlicher Belastung fahren. Die günstigsten Leasingraten gibt es für Kleinst- und Kleinwagen mit einer längeren Gesamtlaufzeit. Als Sicherheit verlangen Leasinggeber bei jungen Fahrern oder Fahranfängern häufig die Bürgschaft von den Eltern.

Ist gewerbliches Leasing auch für ein Kleingewerbe möglich?

Aus steuerlichen Gründen ist das Autoleasing für Gewerbetreibende sinnvoll, schließlich können diese die Leasingraten als Betriebsausgaben geltend machen. Aufgrund der regelmäßigen und kalkulierbaren Kosten besteht zudem Planungssicherheit. Und da es sich beim Gewerbeleasing nahezu ausschließlich um Kilometerleasing handelt, besteht auch kein Risiko durch den schwer kalkulierbaren Restwert am Ende eines Restwertleasingvertrages. Auf das Gewerbeleasing können große, mittlere wie auch kleine Betriebe zurückgreifen, Unternehmen, Firmen sowie junge Start-Ups. Voraussetzung ist, dass es sich um ein angemeldetes Gewerbe inklusive Gewerbebescheinigung handelt. Bei Kleingewerbe oder einem Nebengewerbe kann unter Umständen vom Leasinggeber verlangt werden, dass es sich dabei um die Haupteinnahmequelle handelt. In einigen Fällen genügt es, wenn nur der Gewerbeschein vorliegt.

Leasing mit negativer Schufa – geht das?

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung – kurz Schufa – ist eine sogenannte Wirtschaftsauskunftsdatei und informiert über die Bonität von Unternehmen oder Personen. Dadurch können unter anderem Banken, Unternehmen oder Institute erfahren, ob es beim potenziellen Vertragspartner in der Vergangenheit finanzielle Schwierigkeiten oder Zahlungsverzögerungen gab. Doch auch mit einem negativen Schufa-Eintrag kann man einen Pkw leasen. Diverse Anbieter vermitteln unabhängige Leasingverträge ohne Bankauskunft. Bedingung dafür ist, dass die berufliche und finanzielle Situation vollständig dargestellt wird. Abgefragt werden dann das monatliche Einkommen, die berufliche Tätigkeit sowie die familiäre Situation sowie weitere potenzielle Einnahmen. Dies gilt dann als Grundlage für die Entscheidung, wenn die Schufa-Auskunft negativ ausfällt oder diese nicht erfragt wird. Unter Umständen können die Raten durch das erhöhte Risiko höher ausfallen, ein Vergleich von mehreren Angeboten bringt Klarheit.

Sind beim Leasing auch Schnäppchen möglich?

Im Internet gibt es zahlreiche Anbieter, die sich auf automobile Schnäppchen und Leasingangebote spezialisiert haben. Einige Anzeigen sind nur über eine kurze Zeitspanne verfügbar, andere nur in bestimmten Autohäusern. Dabei handelt es sich häufig um Fahrzeuge, die bereits länger beim Händler stehen, vielleicht unter Absatzschwierigkeiten leiden oder in so großen Mengen verfügbar sind, dass bessere Konditionen geboten werden können. Solche Schnäppchen haben jedoch in einigen Fällen einen Haken: So lassen sich einige Modelle nicht frei konfigurieren.

Wo bekomme ich eine gute Beratung zum Leasing?

Pkw-Leasing für Privat-, Geschäfts- und Fuhrparkkunden bieten unter anderem Autohäuser, Händler sowie spezialisierte Leasing-Unternehmen an. Wer sich informieren will, findet bei einem banken- und herstellerunabhängigen Anbieter am ehesten eine objektive Beratung. Empfehlenswert ist es auch, sich mehrere Angebote einzuholen um dann vergleichen zu können. Online-Anbieter bieten zudem einen Fahrzeugkonfigurator, mit dem sich online Wunschfahrzeuge konfigurieren lassen. Laufleistung, Ausstattung, Laufzeit und Anzahlung lassen sich frei bestimmen und somit erhält man direkt einen guten Überblick über alle Kosten.

Kann man auch Gebrauchtwagen leasen?

Beim klassischen Autoleasing werden vor allem Neuwagen angeboten. Doch auch das Leasing von Gebrauchtwagen kann für Privatpersonen oder auch Unternehmen eine Alternative sein. Das Leasing eines Gebrauchtwagens funktioniert genauso wie das eines Neuwagens. Das Auto kann gegen einen monatlichen Betrag genutzt werden, bleibt aber im Besitz des Leasingunternehmens oder Händlers. Lediglich die Raten sind beim Gebrauchtwagenleasing niedriger, weil der Werteverlust natürlich geringer ist. Davon können Freiberufler oder Selbstständige genauso profitieren wie kleine Unternehmen, die zudem keinen Wert auf die neuesten Automodelle legen. Ein Nachteil könnten aber die Reparatur- sowie Wartungskosten sein, die ein älteres Auto mit sich bringt.

Kann ich einen Leasingvertrag verlängern?

Wer sein geleastes Fahrzeug nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Leasingdauer weiter nutzen will, kann dies durch einen Anschluss-Leasingvertrag. Für die Weiternutzung des Leasingautos sollte vor Ablauf des Leasingvertrages eine Verlängerung beantragt werden. Weiterhin werden die Kosten dann in monatlichen Raten berechnet, diese können bei einem Anschlussvertrag allerdings geringer ausfallen. Grund dafür ist, dass der Marktwert dann die Basis der Berechnung der monatlichen Leasingraten bildet und nicht wie beim Erstvertrag der Neuwert. Einige Verträge enthalten die Klausel, dass sich die Laufzeit automatisch verlängert. Wer seinen Vertrag also nicht verlängern will, sollte daran denken diesen rechtzeitig zu kündigen.

Kann ich beim Leasing von der Umweltprämie profitieren?

Durch die Umweltprämie soll der Verkauf von neueren Diesel, Benziner sowie Elektro- und Hybridfahrzeugen angeregt werden und gleichzeitig ältere Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 bis 5 von den Straßen verschwinden. Je nach Hersteller und Modell unterscheidet sich die Höhe der Prämie, es sind in einigen Fällen mehrere tausend Euro möglich. Wer die Umweltprämie - auch Umstiegsprämie genannt - mit dem Leasen eines Neuwagens nutzen will, erhält durch die Abgabe seines alten Fahrzeuges entsprechend niedrigere monatliche Leasingraten. Häufig muss der Halter des bisherigen Pkws dann auch der Leasingnehmer sein und sein altes Auto muss mindestens drei bis 12 Monate auf ihn zugelassen gewesen sein. Nachteil der Umweltprämie: Einige Leasing-Sonderaktionen sind nicht mit der Umweltprämie kombinierbar. Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei Leasingangeboten mit Umweltprämie genau zu rechnen, ob sich diese im Einzelfall auch lohnt. So verlockend die hohen Rabatte auch klingen, kann es manchmal rentabler sein, sein Fahrzeug zu verkaufen und das Geld für eine Anzahlung zu nutzen.
Alle Infos zur Umweltprämie

Ist ein vorzeitiger Rücktritt vom Leasingvertrag möglich?

Der Leasinggeber sowie der Leasingnehmer sind grundsätzlich an die vereinbarte Vertragslaufzeit gebunden, eine Kündigung des Leasingvertrages ist nicht vorgesehen. Denn die Gesamtleasingkosten sind auf diese Laufzeit verteilt. Wird der Vertrag vorzeitig beendet, muss der Leasingnehmer die ursprünglich vereinbarten Gesamtkosten zahlen. Allerdings besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung nur in sehr wenigen Fällen. Kann man beispielsweise durch Jobverlust, Krankheit oder eine geänderte private Situation seine Leasingraten nicht zahlen, genügt das nicht als Grund. Der Leasinggeber wird einer Kündigung aus finanziellen Gründen nicht zustimmen. So wie auch Unternehmen bei einer Wirtschafskrise nicht vorzeitig aus dem Vertrag kommen und damit ihren Fuhrpark zu verkleinern. Wer seinen Leasingvertrag vorzeitig kündigen will, merkt schnell, dass es nicht so einfach ist. Das gilt gleichermaßen für Firmenautos wie für das Privatleasing. Die Möglichkeit den Vertrag fristlos zu kündigen besteht lediglich bei Ausnahmen, wie beispielsweise, wenn das Fahrzeug einen Totalschaden bei einem Unfall erlitten hat oder unfallbedingte Reparaturkosten von mehr als 60 Prozent des Widerbeschaffungswertes entstehen. Häufig sind wegen dem Ausfall der Zahlungen jedoch Gebühren und Schadensersatzzahlungen an den Leasinggeber zu zahlen. Eine Kündigung seitens des Leasinggebers ist möglich, wenn der Leasingnehmer seine vertraglich vereinbarten Raten nicht zahlt. Zwei aufeinander folgende nicht gezahlte Leasingraten können genügen, dass der Leasinggeber den Vertrag fristlos kündigt und das Fahrzeug dann sofort zurückverlangt.

Bevor Sie kündigen wollen, empfiehlt es sich die Regelung im Leasingvertrag und die damit verbundenen Kosten einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zu prüfen. Falls der Leasinggeber es erlaubt, kann die Abgabe des Leasingvertrages an eine andere Person eine Alternative sein. Anstelle eines teuren Auskaufs aus dem laufenden Leasingvertrag, gestatten einige Leasinggeber dem Leasingnehmer, einen “Nach-Leasingnehmer“ vorzuschlagen, der das Auto und den Vertrag mit all seinen Vereinbarungen übernimmt. Hierzu gibt es im Internet zahlreiche kostenlose Tausch-Börsen, die sich darauf spezialisiert haben, gebrauchte Leasingverträge weiter zu vermitteln. Dadurch kommt der alte Leasingnehmer günstiger aus dem Vertrag als bei einer Kündigung, muss jedoch dennoch mit Kosten rechnen. Dazu fallen oftmals Bearbeitungsgebühren der Leasingbank, Verwaltungsgebühren oder eine Gebühr für die Restwertabsenkung des Fahrzeuges durch einen weiteren Halter an.
Grundsätzlich ist es möglich ein Kündigungsrecht in den Leasingvertrag aufzunehmen, in dem auch geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen eine einseitige Kündigung durch den Leasingnehmer möglich ist. Dies hängt jedoch meist mit höheren Leasingraten zusammen.

Ist ein Widerruf vom Leasing-Vertrag möglich?

Mit Vertragsschluss beginnt die 14-tätige Widerrufsfrist. Dann haben Privatpersonen beim Leasing zwei Wochen Zeit, von einem Widerruf Gebrauch zu machen. Ist diese Frist verstrichen oder handelt es sich um ein gewerbliches Leasing, besteht in der Regel keine Möglichkeit, vorzeitig aus dem Vertrag zurückzutreten. Lediglich wenn Fehler in der vertraglichen Gestaltung entdeckt werden, ist ein Rücktritt auch nach der Widerrufsfrist möglich. Wenn die Widerrufsbelehrung beispielweise fehlerhaft ist oder gänzlich fehlt, kann auch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen werden. Das liegt daran, dass bei einer fehlenden oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen gar nicht erst beginnt. Wer jedoch Mängel am Fahrzeug entdeckt, kann den Leasingvertrag nicht wie häufig kommuniziert einfach kündigen. Auch finanzielle Gründe wie der Verlust des Arbeitsplatzes reichen nicht.

Tipps: Leasing-Rückgabe

Am Ende der Vertragslaufzeit steht die Rückgabe des Leasingfahrzeuges an. Und diese kann sich mitunter problematisch gestalten. Insbesondere Leasingnehmer mit Restwertleasing-Verträgen fürchten sich bei der Abgabe ihres Autos vor Streitigkeiten. Denn selbst wer pfleglich mit seinem Auto umgeht, ist nicht vor Nachforderungen geschützt. Wir geben wichtige Tipps, damit sich die Rückgabe eines Fahrzeuges unproblematisch gestaltet.
Rechtzeitig vorbereiten: Die Rückgabe eines Leasingautos ist ein fester Termin, der dem Leasingnehmer bereits bei der Vertragsunterzeichnung bekannt ist. Darauf kann man sich also vorbereiten. Gehen Sie ca. zwei Wochen vorher durch die Vertragsunterlagen und kontrollieren Sie was vereinbart wurde. So hat man ausreichend Zeit, das Fahrzeug vor der Abgabe noch ordentlich aufzubereiten. Eine Möglichkeit ist auch, das Fahrzeug vor der Rückgabe von einem unabhängigen Gutachter prüfen zu lassen und eventuelle Schäden, sowie auch ausgebesserte Schäden dokumentieren zu lassen. Zum Termin empfiehlt es sich zudem, einen Zeugen mitzunehmen. Das kann der Partner, Eltern oder ein Freund sein. Sollte es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, kann dieser Ihre Angaben bestätigen. Klären Sie im Vorfeld ebenfalls, wer das Fahrzeug bei Vertragsende abmeldet: Sie oder der Händler.

Fahrzeug pflegen:
Das Leasingauto gehört dem Leasingnehmer zwar nicht, doch sollte es während der Vertragslaufzeit gut gepflegt und gewartet werden. Zwar muss das Fahrzeug nicht, wie oftmals gedacht, in einem perfekten Zustand abgegeben werden, sondern in einem dem Alter und Laufzeit entsprechenden Gebrauchszustand. Grundsätzlich muss auch nicht jeder Schaden am Auto bezahlt werden. Nur für übermäßige Abnutzung haftet der Leasingnehmer, also Schäden die bei vertragsgemäßem Gebrauch hätten vermieden werden können. Wer sich vorher informieren will, der findet beispielsweis im Internet bei der Dekra oder dem TÜV einen frei zugänglichen Schadenskatalog. Dieser listet auf, welche Schäden akzeptiert werden und welche nicht.

Professionelle Aufbereitung kann sich lohnen: Bei der Übergabe schaut der Leasinggeber ganz genau hin, schließlich will er das Auto weiterhin verwerten. Um in dieser Situation keine bösen Überraschungen zu fürchten, lohnt sich eine professionelle Aufbereitung des Pkws. Rund 200 Euro kostet diese, dafür präsentiert man das Auto danach von außen sowie innen in einem bestmöglichen Zustand. Die Aufbereitung umfasst nicht nur eine gründliche Außenreinigung, sondern auch der Innenraum wird aufwendig aufbereitet. Kunststoffteile und Teppiche werden gereinigt, Gerüche beseitigt und Leder oftmals durch Nachpigmentierung wieder aufgefrischt. In einigen Fällen reicht es aber auch, das Auto durch die Waschstraße zu schicken und danach ordentlich den Innenraum zu putzen. 

Dokumente genau lesen: Nach der Fahrzeugübergabe werden verschiedene Dokumente verfasst, die unterschrieben werden müssen. Unterzeichnen Sie diese Unterlagen nur nach einer genauen Durchsicht! Besonders aufmerksam sind Abschnitte zur Kostenübernahme oder auch zur Schuldanerkennung zu lesen. Nehmen Sie sich die Zeit, alle Unterlagen in Ruhe durchzugehen und lassen Sie sich nicht drängen. Nach der Unterschrift sollten Sie von allen Verträgen eine Kopie erhalten. Unterschreiben Sie nie ein Rücknahmeprotokoll, wenn es noch nicht komplett ausgefüllt ist. Kosten für Inspektionen sollten Sie auch nur akzeptieren, wenn diese in die Laufzeit Ihres Leasingvertrages fallen.

Spezielles zum Restwertvertrag: Bei Streitigkeiten über den Restwert einen Käufer suchen! Bei einem Restwert-Vertrag trägt der Leasingnehmer das Restwertrisiko. Er zahlt demnach die Differenz zwischen dem am Anfang kalkulierten Restwert und dem tatsächlichen Wert des Autos. Üblicherweise wird vereinbart, dass für die Fahrzeugbewertung der von einem Sachverständigen ermittelte Händlereinkaufpreis zur Orientierung gilt. Gibt es hier Unstimmigkeiten, empfiehlt es sich, vor der Vertragsbeendigung selbst einen Käufer zu suchen, der einen besseren Preis zahlt als der Händler. Kauft dieser das Auto möglichst zum kalkulierten Restwert, kann die Leasinggesellschaft das nur ablehnen, wenn diese selbst einen Käufer hat, der eine ähnliche Summe oder mehr bezahlt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass bar bezahlt wird. Ratenkäufe werden nicht akzeptiert. In der Regel werden Angebote unter 10 Prozent des vereinbarten Händlerverkaufswertes toleriert.

Spezielles zum Vertrag mit Andienungsrecht: Wird im Leasingvertrag ein Andienungsrecht vereinbart, hat der Leasinggeber bei Ablauf des Vertrages das Recht, dem Leasingnehmer das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert zu verkaufen. Der Leasingnehmer ist dabei zum Kauf verpflichtet. Er selbst hat dagegen kein Ankaufsrecht.

Vor- und Nachteile vom Pkw-Leasing

Vorteile für Privatpersonen
• Moderate Monatsraten
• Kurze Laufzeiten (zwischen 12 Monaten und vier Jahren)
• Kein Eigenkapital nötig, Liquidität bleibt erhalten
• Planungssicherheit, da vereinbarte Kosten über die gesamte Laufzeit stabil bleiben
• Bei Neuwagen-Leasing: Nutzung eines neuen Autos samt moderner Ausstattung/Technik
• Keine unkalkulierbaren Kosten für Verschleißreparaturen
• Wahlfreiheit: Rückgabe oder Kauf
• Beim Kilometerleasing: Kein Restwertrisiko

Für gewerbliche Leasingnehmer kommen noch diese Vorteile hinzu:
• Steuervorteil (Leasingraten sind als Betriebsausgaben komplett abzugsfähig)
• Bilanzneutralität (Leasing-Fahrzeuge werden nicht in der Bilanz des Leasingnehmers aufgeführt)
• Zusatzleistungen: Diverse Zusatzdienstleistungen können vereinbart werden (bspw. regelmäßige Wartungen oder Versicherungen)
Nachteile
• Kein Neuwagenkauf (Nur wenn der Wagen am Ende der Laufzeit übernommen wird)
• Restwertrisiko bei Restwertleasing-Variante
• Keine Kündigungsoption (Leasing-Laufzeiten sind zwar kurz, dafür kann meist nicht vorher gekündigt werden)
• Bei Neuwagen-Leasing: Vollkaskoversicherung ist obligatorisch
• Vertragswerkstatt verpflichtend bei Neuwagen
• Nachzahlung für größere Beschädigungen
• Nachzahlung bei Überschreitung der Laufleistung

Tipps: Folgende Punkte sollten Sie beim Leasing beachten

Steuerliche Vorteile für Unternehmen: Leasing lohnt sich aus steuerlichen Gründen und wegen der geringen monatlichen Belastung vor allem für Firmen und Selbstständige. Diese können sich die Mehrwertsteuer, die auf die Leasingraten anfällt, erstatten lassen. Unternehmen profitieren zudem von der Bilanzneutralität.
Vorteile für Privatpersonen: Privatleasing ist interessant für Menschen, die kein Auto kaufen wollen. Sie können so einen Wagen fahren und dabei monatlich in der Regel weniger zahlen als bei einer Finanzierung. Nach Ende der Leasingphase können sie auf ein neueres Modell umsteigen.
Gesamtkosten errechnen: Die Gesamtkosten beim Leasing setzen sich zusammen aus der Sonderzahlung und den monatlichen Raten. Die Rate kann werbewirksam ganz klein ausfallen, wenn die Sonderzahlung entsprechend hoch ist. Nur addiert ergeben sich die echten Gesamtkosten.
Das Wichtigste ist die Wahl der richtigen Vertragsform: Das Kilometerleasing hat sich durchgesetzt. Und das aus gutem Grund, denn beim Restwertleasing kann man sich schwer verrechnen.
Monatliche Rate beim Kilometerleasing: Beim Kilometerleasing berechnet sich die Höhe der monatlichen Rate aus dem Wert des Autos abzüglich der Sonderzahlung auf der einen Seite und den im Leasingzeitraum gefahrenen Kilometern auf der anderen.
Kosten des einzelnen Kilometers beim Kilometerleasing: Was der einzelne Kilometer beim Kilometerleasing kostet, ist abhängig davon, wie viele Kilometer das entsprechende Modell im Laufe seines Lebens durchschnittlich fährt. Je langlebiger das Auto, desto geringer der relative Preis für den gefahrenen Kilometer.
Monatliche Rate beim Restwertleasing: Beim Restwertleasing berechnet sich die Monatsrate aus dem Wert des Autos abzüglich Restwert und Sonderzahlung. Die Summe verteilt sich gleichmäßig auf den Leasingzeitraum. Je höher der Restwert, desto niedriger die Monatsrate. Ist der tatsächliche Restwert am Ende allerdings geringer als vereinbart, zahlt man nach. Manchmal wird der Restwert eher hoch angesetzt, um die Monatsraten niedrig zu halten.
Pflichttermine für Leasingnehmer: Vollkaskoversicherung und genaue Einhaltung der Inspektionstermine in der Markenwerkstatt sind Pflicht. Freie Werkstattwahl und die Freiheit, einen Kratzer einfach Kratzer sein zu lassen, haben Leasingnehmer im Gegensatz zu Eigentümern nicht.
Kosten vergleichen bei speziellen Angeboten: Bietet die Leasinggesellschaft Service-Pakete an, etwa inklusive Kfz-Versicherung, sollte man die mit seiner eigenen Versicherung vergleichen. Rundum sorglos ist zwar bequem, kostet aber meist Aufschlag.

Leasing von A bis Z – Begriffe erklärt

Andienungsrecht (auch Ankaufrecht genannt)

Wird im Leasingvertrag ein Andienungsrecht vereinbart, hat der Leasinggeber bei Ablauf des Vertrages das Recht, dem Leasingnehmer das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert zu verkaufen. Der Leasingnehmer ist dabei zum Kauf verpflichtet. Er dagegen hat seinerseits kein Recht, das Fahrzeug auf eigenen Wunsch zu übernehmen, wenn der Leasinggeber dies ablehnt. Diese Klausel sollte also vermieden werden.

Anzahlung

Irreführender Ausdruck für die Sonderzahlung oder Leasingsonderzahlung. Da das Fahrzeug beim Leasing nicht erworben wird, handelt es sich bei der Sonderzahlung nicht um eine Anzahlung im eigentlichen Sinn.

Ausstattung

Je nach Leasingangebot kann die Ausstattung eines Fahrzeuges bereits vorbestellt sein. So dass es in der Regel nicht mehr möglich ist, unter anderem den Motor, Getriebe, Design, Reifen, Farbe, Technik oder den Innenraum nach eigenen Wünschen zu konfigurieren.

Bilanzneutralität

Das geleaste Fahrzeug wird nicht in der Bilanz des Leasingnehmers aufgeführt da er nicht der Eigentümer des Pkws ist.

Bonitätsprüfung

Prüfung durch die Bank, ob der Leasingnehmer seine Zahlungsverpflichtungen voraussichtlich erfüllen kann.

Bürgschaft

Wenn man als privater oder gewerblicher Leasingnehmer nicht über ausreichende Bonität verfügt, kann der Leasingvertrag dennoch ermöglicht werden. Beispielsweise über einen Bürgen. Das sind beim Privatleasing nicht selten die Eltern oder Verwandte, dessen Kreditwürdigkeit als Sicherheit hinterlegt wird. Kommt es zu Zahlungsausfällen, übernimmt der Bürge die Verpflichtungen des eigentlichen Leasingnehmers. Das schützt den Leasinggeber vor Ausfällen.

E-Auto

Elektroautos sind teurer als ihre Pendants mit Verbrennungsmotor und deshalb ist Leasing für den Verbraucher eine gute Sache. Vor allem weil der Wiederverkauf entfällt, bei dem sich der Restwert aufgrund der schnellen technischen Entwicklung sowie der fehlenden Erfahrungswerte aktuell schwer abschätzen lässt. Und auch mit den alternden Batterien muss man sich nicht beschäftigen.

Eigentum

Das Leasingfahrzeug ist stets Eigentum der Leasingbank. Durch die monatlichen Raten erhält man die Nutzungsrechte, ist aber zu keinem Zeitpunkt der Besitzer des Pkws.

Fahrleistung

Bevor der Leasingvertrag abgeschlossen wird, ist die jährliche Fahrleistung zu bedenken. Beim Kilometerleasing bilden diese die Grundlage, gefahrene Mehrkilometer müssen am Ende zusätzlich bezahlt werden. Nicht gefahrene Minderkilometer werden nachträglich erstattet, in der Regel gibt es dafür aber weniger Geld zurück als für Mehrkilometer berechnet wird. Die genauen Konditionen sind im Einzelfall vor Vertragsabschluss zu klären. Sinnvoll ist es jedoch, bei der Kilometerangabe eine Reserve einzurechnen.

Full-Service-Leasing (oder All Inclusive-Leasing)

Beinhaltet neben dem reinen Leasing weitere Serviceleistungen wie beispielsweise Inspektionsservice, Kfz-Versicherungen oder Pkw-Anmeldungen und wird deshalb häufig als Komplettpaket für Firmenfahrzeuge genutzt.

Gap

Englisch für "Lücke". Diese entsteht bei vorzeitiger Vertragsabrechnung durch Totalschaden oder Diebstahl, weil die Vollkasko nur den Zeitwert ersetzt. Dieses Risiko ist bei einigen Anbietern jedoch vertraglich ausgeschlossen oder kann zusätzlich versichert werden ("Gap-Police", "Differenz-Kasko").

Gewährleistung

Ist das Fahrzeug nicht frei von Mängeln, kann der Leasingnehmer Gewährleistungsansprüche geltend machen. Dies gilt auch, wenn Mängel erst später bemerkt werden, aber nachgewiesen werden kann, dass diese zum Auslieferungszeitpunkt bereits bestanden haben. Meist beträgt die Gewährleistung bei Neuwagen 2 Jahre und bei Gebrauchten 12 Monate.

Gewerbeleasing

Richtet sich an Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbstständige. Die Geschäftstätigkeit oder freiberufliche Tätigkeit muss anhand einer Gewerbeanmeldung nachgewiesen werden. Nutzer des Gewerbeleasings können steuerliche Vorteile nutzen.

Halter

Der Leasingnehmer ist Halter des Fahrzeugs, die Zulassung erfolgt auf seinen Namen. Er ist für dessen Betriebs- und Verkehrssicherheit verantwortlich. Eigentümer des Fahrzeugs bleibt die Leasingfirma.

Inspektion

Der Leasingnehmer ist für Inspektion und Wartung seines Leasingfahrzeuges verantwortlich. Reparatur-, Wartung- und Instandhaltungsarbeiten können nur in den vom Leasinggeber vorher festgelegten Werkstätten vorgenommen werden. Wird bei der Abgabe des Autos festgestellt, dass die vorgeschriebenen Inspektionstermine nicht eingehalten wurden, muss mit höheren Kosten gerechnet werden.

Inzahlungnahme

Statt einer Leasingsonderzahlung kann auch ein Gebrauchtwagen in Zahlung gegeben werden.

Kilometerabrechnung

Bei dieser Vertragsform trägt der Leasinggeber das Restwertrisiko. Eine Grundlage der Kalkulation ist dabei die vertraglich vereinbarte voraussichtliche Kilometerfahrleistung, beispielsweise 15.000 Kilometer im Jahr. Werden die vereinbarten Kilometer sowie eine vertraglich zugestandene Abweichung nach oben (etwa 1000 Kilometer) überschritten, muss der Kunde pro Kilometer nachzahlen. Diese Variante sollte der Restwertabrechnung möglichst vorgezogen werden.

Konditionen

Rahmenbedingungen eines Vertrages: Sonderzahlung, Laufzeit in Monaten, jährliche Kilometerleistung, monatliche Ratenhöhe; beim Restwertleasing der kalkulierte Restwert.

Laufleistung

Die vertraglich vereinbarte Laufleistung regelt, wie viele Kilometer man beim Kilometerleasing jährlich mit dem Pkw zurücklegen darf. Durchschnittlich werden zwischen 15.000 bis 20.000 Kilometer pro Jahr festgelegt. Wer weniger gefahren ist, bekommt die Minderkilometer erstattet, bei Mehrkilometern muss draufgezahlt werden. Meist beinhalten Kilometerleasingverträge eine Toleranz von 2.000 Kilometern.

Leasingfaktor

Um verschiedene Leasing-Angebote miteinander vergleichen zu können, benötigt man einen möglichst objektiven Vergleichswert. Dafür wird häufig der Leasingfaktor verwendet. Fachlich ausgedrückt, gibt dieser das prozentuale Verhältnis der monatlichen Leasingrate im Bezug zum Leasingwert (Nettoanschaffungswert des Leasingobjektes) an. Also wie viel Auto man für die monatliche Rate erhält. Ändern sich Laufzeit, Restwert oder Zinssatz, ändert sich der Leasingfaktor. Je höher der Leasingfaktor, desto höher fällt die Leasingrate aus.

Leasinggeber

Die Firma (Leasinggesellschaft), die das Fahrzeug verleast. Der Leasinggeber bleibt Eigentümer des Fahrzeugs.

Leasinglaufzeit

Der vertraglich festgelegte Zeitraum, in der man das Fahrzeug zur Nutzung erhält. Meist sind es 12, 24, 36 oder 48 Monate.

Leasingnehmer

Der Kunde, der das Fahrzeug least. Er erwirbt das Fahrzeug nicht, sondern zahlt lediglich für die Nutzung.

Leasingrate

Der vertraglich festgelegte, regelmäßig zu zahlende Geldbetrag für das geleaste Fahrzeug. Die Leasingrate kann über diverse Leasingrechner im Internet ermittelt werden.

Leasingrückgabe

Nach Ablauf der Leasinglaufzeit wird der Pkw zurückgegeben und anschließend durch einen unabhängigen Gutachter auf Basis eines Schadenkataloges bewertet.

Leasingrückläufer

Dies sind Fahrzeuge, die nach der vereinbarten Mietzeit dem Händler nicht abgekauft, sondern zurückgegeben werden. Meist werden Leasingrückläufer auf dem Gebrauchtwagenmarkt weiterverkauft.

Leasingübernahme

Hier wird ein bestehender Leasingvertrag von einem neuen Leasingnehmer übernommen. Dies ist beim Leasingvertrag normalerweise nicht üblich und wird lediglich dann angeboten, wenn der Leasingnehmer seine Raten nicht mehr zahlen kann.

Leasingsonderzahlung

Zahlung zu Beginn der Vertragslaufzeit. Ergibt zusammen mit den Raten die Kosten des Leasings. Je höher die Zahlung prozentual ist, desto geringer fallen die Monatsraten aus.

Mehr-/Minderkilometer

Wie der Name bereits verrät, wird beim Kilometerleasing nach Kilometern abgerechnet. Wer die am Anfang festgelegte Laufleistung über- beziehungsweise unterschreitet, muss die Mehrkilometer nachzahlen oder bekommt die Minderkilometer gutgeschrieben.

Monatsrate

Fester Betrag, mit dem das Leasing bezahlt wird. Sie bemisst sich nach dem Fahrzeugpreis, der Höhe der Sonderzahlung, der Vertragslaufzeit sowie der vereinbarten Kilometerleistung.

Null-Leasing

Dies ist kein genormter Begriff und impliziert eigentlich nur, dass jede Leasinggesellschaft ein Null-Leasing zu individuellen Konditionen anbieten kann. In der Regel ist dies ein Leasingangebot, bei dem keine Zinsen berechnet werden, man das Fahrzeug also zum Listenpreis erhält. In einigen Fällen bedeutet das Null-Leasing aber auch, dass keine Sonderzahlung wie beispielsweise eine Anzahlung geleistet werden muss.

Restschuldversicherung

Sie zahlt, je nach Konditionen, etwa bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall sowie im Todesfall noch offene Raten.

Restwertleasing

Bei dieser Vertragsform trägt der Leasingnehmer das Restwertrisiko. Ist der voraussichtliche kalkulierte Restwert später tatsächlich nicht zu erzielen, muss der Kunde die Differenz nachschießen.

Restwertrisiko

Wird eine Leasing-Variante mit Restwert abgeschlossen, besteht am Ende der Laufzeit immer ein Restwertrisiko. Liegt das Restwertrisiko auf der Seite des Leasingnehmers und nicht auf der des Leasinggebers, müssen Sie die Differenz am Ende der Laufzeit meist als Schlussrate begleichen. Das Restwertrisiko wird am Anfang des Leasingvertrages abgeschlossen, kann aber nur grob abgeschätzt werden. Fällt der Wagenpreis stärker als zu Beginn des Vertrages angenommen, geht das auf Kosten des Kunden. Aber Vorsicht: Mit dem kalkulierte Restwert ist nicht der Kaufpreis gemeint, mit dessen Zahlung man das Fahrzeug bei Vertragsende von der Leasinggesellscharf erwirbt.

Schadenkatalog

Dieser führt alle im Rahmen der üblichen Fahrzeugnutzung akzeptierten aber auch alle nicht akzeptierten Schäden auf und dient als Grundlage bei der Leasingrückgabe. Durch den Schadenkatalog weiß der Leasingnehmer, ob eine Nachzahlung fällig wird. Reguläre Gebrauchsspuren sowie gewöhnlicher Verschleiß bleiben kostenfrei. Größere Schäden, die über alltägliche Gebrauchsspuren hinausgehen, müssen hingegen bezahlt werden.

Schlussrate

Betrifft meist das Restwertleasing. Wenn der tatsächliche Fahrzeugwert den vorab kalkulierten Fahrzeugwert nicht erreicht, muss die Differenz am Ende der Laufzeit als Einmalbetrag gezahlt werden.

Serviceleasing

Vertragsform, bei der weitere Kosten des Fahrzeugunterhalts in der Leasingrate enthalten sind, beispielsweise die Kosten für Versicherungen, Inspektionen und Verschleißteile.

Wertminderung

Differenz zwischen vereinbartem und tatsächlichem Restwert des Fahrzeugs. Auf die Wertminderung darf keine Mehrwertsteuer berechnet werden.

Zahlungsverzug

Werden zwei aufeinanderfolgende Monatsraten nicht gezahlt, kann der Vertrag vom Leasinggeber gekündigt werden.

Zielrate

Betrag, zu dem der Händler das Fahrzeug bei der Drei-Wege-Finanzierung wieder zurücknimmt. Für die monatliche Belastung spielt die Zielrate eine wichtige Rolle: So wird die Monatsrate niedriger, je höher die Zielrate ist.