Jetzt wird es ernst für Raser und Falschparker: Am Dienstag, den 9. November 2021 ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit höheren Bußgeldern für bestimmte Verkehrssünder in Kraft getreten. Vorangegangen war ein langes Ringen zwischen Bund und Ländern, die erste Version der Novelle war im Frühjahr 2020 wegen eines Formfehlers kassiert worden.

Mit der Reform ist das Schnellfahren, das Falschparken und das Missachten der Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, deutlich teurer geworden. Gleichzeitig wurde die größte Furcht von Autofahrern entschärft, dass bei einer Schnellfahrt oder einem anderen Fehlverhalten gleich der Führerschein weg ist.

Ignorieren von Halteverbot und Rettungsgasse wird teurer

Auch bislang kleine Ordnungswidrigkeiten gehen künftig richtig ins Geld. Wer das Verbot zum Parken und Halten ignoriert, zahlte bislang moderate 15 Euro. Daraus wurden nun 55 Euro. Auch die Strafe fürs Halten und Parken in zweiter Reihe geht künftig richtig ins Geld: Wird man erwischt, werden bis zu 110 Euro fällig. Wer es versäumt, eine Rettungsgasse zu bilden oder sie sogar selbst befährt, der muss bis zu 320 Euro berappen – dazu droht ein Monat Fahrverbot. Eine weitere Änderung dürfte E-Auto-Fahrern das Leben leichter machen: Das Blockieren einer E-Auto-Ladestation kostet künftig 55 Euro. Und das unnütze Hin- und Herfahren, was viele Poser betreiben, kostet anstelle von 20 künftig bis zu 100 Euro. Neu: Wer den Weg einer Straßenbahn blockiert oder behindert, zahlt 80 Euro.

Die Strafen und Bußgelder der neuen StVO


Änderungen im Bußgeldkatalog 2021

Welche Strafen müssen Raser künftig fürchten?

Notorische Schnellfahrer müssen nun deutlich mehr berappen, denn Geschwindigkeitsübertretungen werden heftiger bestraft. Wer innerorts mit 16 bis 20 km/h zu viel erwischt wird, zahlt 70 statt 35 Euro. Autofahrer, die mit 91 statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, müssen 400 statt wie bisher 200 Euro hinlegen. Dafür bleiben die Fahrverbotsregelungen mit Punkten und Führerscheinentzug wie vor der Reform bestehen.

Was kostet künftig Parken auf Geh- und Radwegen?

Das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe kostet nun bis zu 110 Euro.

Wie teuer kommt Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz?

Das Bußgeld fürs unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wurde von 35 auf 55 Euro angehoben.

Was ist mit der Blockade von Carsharing-Parkplätzen?

Neuer Tatbestand: Wer einen E-Auto-Ladeplatz oder einen Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge zuparkt, wird mit 55 Euro verwarnt.

Was zahlt man, wenn man Straßenbahnen die Vorfahrt nimmt?

Ebenfalls neu: Wer einer Straßenbahn keinen Vorrang gewährt oder ihren Weg blockiert, muss 80 Euro zahlen. Wer auf Schienen parkt, blecht 70 Euro.

Was kosten Parkverstöße in Feuerwehrzufahrten?

Für Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen wurde die Geldbuße auf bis zu 100 Euro erhöht.

Wie teuer werden künftig "Knöllchen"?

Das "ganz normale" Knöllchen bei Parken im allgemeinen Halte- oder Parkverbot bringt jetzt nicht mehr bis zu 15 Euro, sondern bis zu 55 Euro Bußgeld ein.

Welche Strafen erwarten Rettungsgassen-Sünder?

Das Durchfahren oder Nichtbilden einer Rettungsgasse kostet seit dem 9. November 2021 zwischen 200 und 320 Euro Bußgeld sowie einen Monat Fahrverbot.

Was müssen Lkw-Fahrer beim Abbiegen beachten?

Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, zahlen 70 Euro.

Welche Geldbußen gibt es beim Parken auf Geh- und Radwegen?

Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

Welche Strafen drohen künftig Autoposern?

Auto-Posing, das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie belästigendes, unnützes Hin- und Herfahren kostet inzwischen nicht mehr 20 Euro, sondern bis zu 100 Euro.

Strafen für Raser innerorts

Strafen für Raser innerorts
bis 10 km/h zu schnell
30 Euro
15 Euro
11-15 km/h zu schnell
50 Euro
25 Euro
16-20 km/h zu schnell
70 Euro
35 Euro
21-25 km/h zu schnell
115 Euro
80 Euro
26-30 km/h zu schnell
180 Euro
100 Euro
31-40 km/h zu schnell
260 Euro
160 Euro
41-50 km/h zu schnell
400 Euro
200 Euro
51-60 km/h zu schnell
560 Euro
280 Euro
61-70 km/h zu schnell
700 Euro
480 Euro
mehr als 70 km/h zu schnell
800 Euro
680 Euro

Strafen für Raser außerorts

Strafen für Raser außerorts
bis 10 km/h zu schnell
20 Euro
10 Euro
11-15 km/h zu schnell
40 Euro
20 Euro
16-20 km/h zu schnell
60 Euro
30 Euro
21-25 km/h zu schnell
100 Euro
70 Euro
26-30 km/h zu schnell
150 Euro
80 Euro
31-40 km/h zu schnell
200 Euro
120 Euro
41-50 km/h zu schnell
320 Euro
160 Euro
51-60 km/h zu schnell
480 Euro
240 Euro
61-70 km/h zu schnell
600 Euro
440 Euro
mehr als 70 km/h zu schnell
700 Euro
600 Euro