Eine Start-Stopp-Funktion im Auto hat wichtige Aufgaben. So soll das System zum Beispiel dafür sorgen, dass das Auto Sprit spart. Doch es gibt Autofahrer, die keine großen Fans davon sind und es abstellen. Das ist laut ADAC allerdings keine gute Idee.

Erlöschen der Betriebserlaubnis möglich

Autobesitzer befürchten durch das Start-Stopp-System offenbar verstärkten Verschleiß und dass das Auto an der Ampel nicht mehr anspringt. Doch der ADAC warnt vielmehr davor, da das dauerhafte Abschalten der Funktion zum Erlöschen der Betriebserlaubnis eines Autos führen kann.
"Das ist nur bei Autos zulässig, bei denen das in der Betriebserlaubnis so vorgesehen ist", erklärt der Mobilitäts-Club. Dies sei aber nur bei den wenigstens Modellen der Fall und könne nur durch Rückfrage beim Hersteller zuverlässig geklärt werden.
Wenn die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt, zieht das auch versicherungsrechtliche Folgen nach sich. In einem solchen Fall kann die Haftpflichtversicherung bis zu 5000 Euro zurückfordern, und es besteht die Möglichkeit, dass in der Kaskoversicherung keine Leistungen erbracht werden.
Zudem kann das dauerhafte Ausschalten der Start-Stopp-Funktion das Abgasverhalten negativ beeinflussen und bei der nächsten Hauptuntersuchung zu Beanstandungen führen.

Start-Stopp-System aktiviert lassen

Der ADAC empfiehlt daher, die Start-Stopp-Funktion aktiviert zu lassen, da sie im reinen Stadtverkehr bis zu 15 Prozent Kraftstoff und dementsprechend viele Schadstoffe einsparen kann. Die Konstruktion von Startern und Starterbatterien ist auf diese häufigere Beanspruchung ausgelegt, sodass kein erhöhter Verschleiß zu erwarten ist.