Wer sein Auto mit einem Teilkasko oder Vollkasko-Vertrag versichert hat, bekommt bei Diebstahl von Autozubehör den Schaden von der Kfz-Versicherung erstattet. Denn im Gegensatz zur Haftpflicht decken Teilkasko-Versicherungen auch Schäden durch höhere Gewalt (z.B. Wetter, Wildunfall) und Diebstahl mit ab. In der Vollkasko sind die Leistungen der Teilkasko inbegriffen. Außerdem kommt sie zusätzlich für selbstverursachte Schäden und Vandalismus auf. Allerdings fällt auch bei einer Kasko-Versicherung nicht sämtliches Autozubehör unter den Versicherungsschutz. Hier differenziert der Versicherer genau und entschädigt nur für bestimmte Teile. AUTO BILD erklärt, was in der Kfz-Versicherung für Zubehör am und im Auto gilt.
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Welches Zubehör wird durch die Kfz-Versicherung abgedeckt?

Grundsätzlich greift der Versicherungsschutz nur dann, wenn Zubehörteile eine Straßenzulassung haben – zum Beispiel besondere Räder. Ohne Zulassung dürfen die entsprechenden Teile aber auch gar nicht verwendet werden! Außerdem unterscheiden die Versicherer gerne zwischen Teilen, die fest mit dem Auto verbunden oder nachträglich fest eingebaut sind und losen Dingen, die sich im Auto befinden.
Fest verbaute Teile: Als fest mit dem Auto verbundene Teile zählen unter anderem eingebaute Navigationsgeräte, die Anhängerkupplung, veränderte Fahrwerksteile oder die Lautsprecher. Kommen diese abhanden oder werden sie beschädigt, zahlt die Teilkaskoversicherung üblicherweise den Neuwert.
Nachträglich verbaute Teile: Teile, die nachträglich eingebaut wurden (etwa eine teure Hi-Fi-Anlage, die erwähnten Räder, aber auch Spezialaufbauten wie sie bei Pick-ups häufig vorkommen oder auch eine Panzerglas-Sicherung) sind nicht per se mitversichert. Hier gibt es bei den einzelnen Kfz-Versicherungen große Unterschiede. Relativ häufig wird inzwischen aber eine Deckungssumme für sogenanntes "Sonderzubehör" definiert. Nicht selten zahlen die Versicherungen für Schäden oder den Verlust von entsprechenden Teilen bis zu 3000 Euro. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich vor Abschluss des Vertrages informieren.
Lose Teile im Auto: Hier ist der Fall relativ klar: Wer sein Handy, einen Laptop oder die Handtasche im Auto liegen lässt, der bekommt zwar in der Regel den Einbruchschaden ersetzt, nicht aber das Diebesgut. Das gleiche gilt für Zubehörteile wie mobile Navigationsgeräte. In einigen Fällen greift in solch einem Fall jedoch die Hausrat-Versicherung. Sie zahlt aber oft nicht vollumfänglich. Oft werden Leistungen sogar gekürzt, da es als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden kann, Wertgegenstände im Auto zu lassen.

Kann man zusätzliches Zubehör versichern?

Ja, bei fast allen Versicherungen kann man besonders teure Sonderausstattung, die nicht ohnehin schon im Tarif eingeschlossen ist, gegen einen Aufpreis mitversichern. In der Regel müssen dafür alle Teile mit ihrem Neupreis aufgelistet werden. Vor dem Abschluss einer Versicherung sollte man sich deshalb genau informieren, welche Teile ohnehin schon im Schutzumfang enthalten sind und für welche eine eventuelle Zusatzvereinbarung ausgehandelt werden muss.