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Diese Luftpumpe darf nicht in den Binnenmarkt der EU eingeführt, angeboten und verkauft werden!
Reviewed in Germany on April 8, 2024
Die zur Verfügung gestellte "Elektrische Luftpumpe, Tragbare Fahrradpumpe 150PSI mit 6000mAh Akku Kompressor mit Digitale LCD-Bildschirm und LED Licht, Mini Reifenpumpe für Auto Fahrrad Motorrad Bälle" kommt in einem Verkaufskarton, der in englischer Sprache bedruckt ist.
Auffällig ist:
1. Hinter dem Aufdruck "Model:" steht keine Modellbezeichnung.
2. Den Namen und die Anschrift des Herstellers sucht man vergeblich auf der Verkaufsverpackung, in der fremdsprachigen Anleitung und auf dem Produkt selbst.
3. Angaben zu einem Repräsentanten, des Herstellers, für die Europäische Gemeinschaft (EG/EU/EC) ist ebenfalls nirgends zu finden.
4. Mit geliefert wird eine englischsprachige Anleitung.
5. Auf der Luftpumpe befindet sich kein Typenschild.
6. Der Hinweis auf die Verordnungen zur Entsorgung von Elektroabfall der EU sowie zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) der Bundesrepublik Deutschland (BRD/D/FRG) fehlen vollständig, obwohl das Gerät mit einem wieder aufladbarem Akku bestückt ist.
Für die EU gilt:
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Zu Punkt 2, 3, 5 und 6:
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Die EU fordert eine Aus- und Kennzeichnungspflicht für viele Produkte, das hat sich auch im Ursprungsland China herum gesprochen, denn viele Hersteller halten die Regelwerke der EU, zu mindestens teilweise, ein.
Andere Staaten und Wirtschaftsverbände in unserer Welt haben ebenso Gesetze und Vorschriften erlassen, welche durch Produkte eingehalten werden müssen, um dort eingeführt, angeboten und verkauft zu werden, einschließlich der Volksrepublik China.
Per Verordnung festgelegte Aus- und Kennzeichnungspflichten sind nicht einmal ansatzweise beachtet, geschweige denn erfüllt.
Deshalb dürfte es dieses Produkt, in dieser Form, bei keinem Produkttester sowie Endverbraucher im Binnenmarkt der EU, bestehend aus den einzelnen Märkten der Mitgliedsstaaten, geben, denn die Einfuhr, das Angebot und der Verkauf sind nicht gestattet!
Möchte das Produkt mit in den Urlaub außerhalb des Hoheitsbereiches der EU tauchen zwei Probleme auf.
A. Geräte mit wieder aufladbarem Akku müssen im Handgepäck mit in ein Flugzeug genommen werden. Das Produkt erfüllt die Aus- und Kennzeichnungspflicht nicht und so kann ein aufmerksamer Kontrolleur der Sicherheitskontrolle dieses Gerät beschlagnahmen. Eventuell wird durch Beamte auf Erledigung von Papierkram Vorort gedrängt und der Flieger ist weg bevor man damit fertig ist.
B. Bei einer Wiedereinreise auf dem Land- oder Seeweg in den Hoheitsbereich der EU finden ebenfalls Kontrollen statt. Wird man angehalten und das Beförderungsmittel samt Gepäck durchsucht muss ein findiger Beamter das Teil beschlagnahmen. Zu Hause muss man sich dann nach einiger Zeit gegen Vorwürfe des Versuches illegaler Einfuhr von Gütern wehren.
Nationales Recht der BRD gilt vor EU Recht, deshalb:
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Punkt 2.
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Wer haftet während der gesetzlich festgelegten Garantie- und Gewährleistungsfristen?
Weichen diese Fristen von den gestzlichen Zeiten ab, weil jemand nicht das deutsche Recht beachtet?
An welche postalische Anschrift müssen Briefe durch einen Boten gesendet werden, um Reklamationen und sonstigen Schriftverkehr im Zusammenhang mit diesem Produkt nach deutschem Recht "gerichtsfest" zu machen?
Wegen der fehlenden Angaben darf dieser Artikel nicht in den Markt der BRD zum Zweck des Angebotes und Verkaufes an Endverbraucher eingeführt werden!
Versicherungstechnisch ist die Angabe des Herstellers eines Produktes wichtig.
Angenommen, dieses Produkt verursacht einen Schadensfall durch Fehlfunktion.
Jetzt muss ein Formular der Versicherungsgesellschaft ausgefüllt werden, in dem der Name und die Anschrift des Herstellers eingetragen werden muss.
Wer hat zu solch einem Zeitpunkt noch den Verkaufskarton mit dem Aufdruck, denn der ist bereits entsorgt. Eine Anleitung mit den Daten ist ebenfalls nicht vorhanden.
Da der Hersteller nicht bekannt ist bleiben diese Formularfelder leer und die Versicherung lehnt die Schadensregulierung ab.
Der Endverbraucher, der diesen Artikel oder Baugleich anderer Anbieter gekauft hat, muss den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.
Punkt 3.
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Durch die fehlende Kontaktmöglichkeit eines Repräsentanten in der EU darf dieser Artikel nicht in den Markt der BRD zum Zweck des Angebotes und Verkaufes an Endverbraucher eingeführt werden, weil dem Kunden Nachteile entstehen!
Punkt 4.
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Da sich dieses Produkt um den deutschsprachigen Markt bewirbt, der groß und nicht auf Deutschland beschränkt ist, wird ein Käufer erstaunt sein nur eine Anleitung in englischer Sprache vor zu finden.
Man kann als Hersteller oder Anbieter nicht verlangen, das Käufer ein entsprechendes Vokabelbuch benutzen, um den Text der Anleitung vollständig zu verstehen.
Wie in anderen Ländern auch, erwartet der Kunde in Deutschland Produktbeschreibungen in seiner Hochsprache.
Genau darum hat der deutsche Gesetzgeber Verordnungen erlassen in der mit einem Produkt die Lieferung einer gedruckten deutschsprachigen Anleitung vorgeschrieben ist, die in diesem Fall fehlt.
Allein aus diesem Grund darf dieser Artikel nicht in den Markt der BRD zum Zweck des Angebotes und Verkaufes an Endverbraucher eingeführt werden!
Nebenbei, der Hersteller sollte über einen Druck auf dem Verkaufskarton in deutscher Sprache nachdenken, wenn er sein Produkt im deutschsprachigem Markt verkaufen will.
Punkt 5.
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Das fehlende Typenschild verhindert im Fall der Fälle die Überprüfung der technische Angaben bei dem dort aufgedrucktem Hersteller, z.B. Betriebssicherheit, Einhaltung europäischer Normen, etc..
Auch deshalb darf dieser Artikel nicht in den Markt der BRD zum Zweck des Angebotes und Verkaufes an Endverbraucher eingeführt werden!
Punkt 6.
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Seit Anfang des Jahres 2023 sind sämtliche vorher gültigen Übergangsfristen zur Anwendung des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) abgelaufen. Inzwischen sind die EU Verordnungen zur Abfallentsorgung in nationales Recht umgesetzt.
Für die BRD ist somit eine Registrierung notwendig und die in diesem Prozess an den Hersteller vergebene Nummer muss deutlich sichtbar mit dem Produkt kommen.
Diese sogenannte "WEEE-Kennzeichnung" ist nicht vorhanden, weder auf Verpackung, noch in der Anleitung, geschweige denn am Produkt selbst.
Noch ein Grund warum dieser Artikel im Markt der BRD an Endverbraucher weder angeboten noch verkauft werden darf!
Für die anderen 26 Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG/EU/EC) gelten ebenfalls nationale Regelwerke zu den Verordnungen der EU die die Entsorgung von Produkten regeln, die bei diesem Produkt sämtlich nicht erfüllt sind.
Zusammenfassung:
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Im Prinzip dürfte es dieses Produkt, in dieser Form, bei keinem Produkttester sowie Endverbraucher im Binnenmarkt der EU, bestehend aus den einzelnen Märkten der Mitgliedsstaaten, geben, denn die Einfuhr zum Zweck des Angebotes und Verkaufes an Endverbraucher ist nicht gestattet!
Der geneigte Leser darf an dieser Stelle alle sichtbaren Sterne in Gedanken abziehen, um auf das gedachte Ergebnis von null Sternen zu kommen.
P.S. - Aus gegebenem Anlass:
Uninteressant ist der Einwand "Wir erfüllen die Bedingungen, um dieses Produkt bei Amazon verkaufen zu dürfen", denn es geht bei den beschriebenen Mängeln nicht um die Vorschriften einer Handelsplattform im Internet sondern um hierarchisch höher angesiedelte Vorschriften von Gesetzgebern, die grundsätzlich vorher erfüllt werden müssen.
Auf interne Nachrichten im Kunden-/Verkäuferbereich antwortet der Verfasser dieses Berichtes nicht, weil die Begründung für die Bewertung deutlich im Text zu lesen ist.